
Neues Hinweisgebersystem: jetzt online
Das Handeln nach geltenden Gesetzen, Vorschriften und Bestimmungen ist die Grundlage unseres Verhaltenskodexes. Dies betrifft alle unsere Aktivitäten – sowohl in der internen Zusammenarbeit als auch gegenüber unseren Geschäftspartnern. Damit wir diesem Anspruch gerecht werden können, ist es wichtig, von potenziellem Fehlverhalten zu erfahren und dieses abzustellen. Mit unserem Hinweisgebersystem bieten wir eine sichere Möglichkeit, schwere Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften, Regeln oder Verhaltensgrundsätze melden zu können.
Digitaler Meldekanal
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen zur Bereitstellung eines Meldesystems – wir haben uns für die Einrichtung eines digitalen Meldekanals entschieden.
Unser Hinweisgebersystem steht sowohl HKL Beschäftigten zur Verfügung als auch Geschäftspartnern, Kunden und sonstigen Dritten, mit denen wir in geschäftlichem Kontakt stehen und kann über die HKL Website bzw. das Intranet aufgerufen werden. Alle eingehenden Meldungen werden streng vertraulich behandelt und können auf Wunsch auch anonym abgegeben werden.
Hinweisgeber schützen uns vor Nachteilen
Hinweisgeber sind keine Denunzianten, sondern sie schützen das Unternehmen und die beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Nachteilen, die durch Gesetzesverletzungen entstehen können. Ein Hinweisgeber muss daher von der Richtigkeit seiner Angaben überzeugt sein und nach bestem Wissen und Gewissen handeln. Missbräuchliche oder bewusst falsch abgegebene Hinweise sind schadenersatzpflichtig.

